Folgende Regelungen gelten ab dem 08.03.2021:
Ab dem 08.03.2021 wird die Präsenzpflicht für die Schüler*innen der Jahrgänge 10 und 9 (Berufspraktischer Zweig) wiederhergestellt. Unsere Abschlussschüler*innen nehmen dann wieder verpflichtend am Unterricht in der Schule teil.
Dies bedeutet, dass es ab dem 08.03.2021 nicht mehr möglich ist, Schüler*innen vom Präsenzunterricht zu befreien. Die Regelungen für die Risikogruppen bleiben weiterhin bestehen.
In der kommenden Woche folgen weitere Informationen zum Präsenzunterricht der Jahrgänge 5 bis 9 (Profilzweig) erhalten. Weiterlesen